grober Unfug

grober Unfug
eine grob ungehörige Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG). Der Tatbestand kann u.U. auch durch  irreführende Werbung oder aufdringliche Werbung verwirklicht werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Grober Unfug — Grober Unfug, s. Unfug …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • grober Unfug — grober Unfug,   früher geltender Straftatbestand (§ 360 StGB alter Fassung), der nunmehr durch § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (»Belästigung der Allgemeinheit« durch grob ungehörige Handlungen) als Ordnungswidrigkeit erfasst ist …   Universal-Lexikon

  • Grober Unfug — Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die… …   Deutsch Wikipedia

  • Unfug — bezeichnet: Unsinn als umgangssprachliches Synonym Belästigung der Allgemeinheit (Grober Unfug), Störung der öffentlichen Ordnung oder des sittlichen Anstandes durch Handlungen, welche die Öffentlichkeit belästigen (Strafrecht) Siehe auch:… …   Deutsch Wikipedia

  • Unfug — Pipifax (umgangssprachlich); Käse (umgangssprachlich); Schmarrn (umgangssprachlich); Kokolores (umgangssprachlich); Schmarren (umgangssprachlich); Quark (umgangssprachlich …   Universal-Lexikon

  • Unfug — Ụn·fug der; (e)s; nur Sg; 1 ≈ Unsinn: Das ist doch Unfug, was du da sagst! 2 unpassendes oder übermütiges Benehmen, durch das andere Leute gestört werden <Unfug machen, treiben> 3 grober Unfug Jur; ein Benehmen, bei dem man aus Leichtsinn… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Unfug — Unfug, grober, die erhebliche Störung der polizeilichen Ordnung, der äußern Ruhe und des sittlichen Anstandes auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, nach dem Reichsstrafgesetzbuch (§ 360, Nr. 11) mit Geldstrafe bis 150 M oder Haft bis 6 Wochen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • grob — unhöflich; ruppig; brüsk; rüpelhaft; rüde; ungeschliffen; ungehobelt; barsch; unflätig; unwirsch; ungalant; schroff; …   Universal-Lexikon

  • Belästigung der Allgemeinheit — (§ 118 OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird. In… …   Deutsch Wikipedia

  • § 118 OWiG — Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die… …   Deutsch Wikipedia

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